AUFNAHME

Für die Aufnahme in unsere BWG oder in das BEW muss eine diagnostizierte Abhängigkeitserkrankung vorliegen. Wir können nur volljährige Personen aufnehmen. Weitere Voraussetzungen sind nicht notwendig.

Für die BWG ist eine vorangegangene Entgiftung und Entwöhnungsbehandlung (gerne mit anschließender Adaption) wünschenswert, aber nicht verpflichtend. Sollte dies der Fall sein, koordinieren wir die Aufnahme gerne nahtlos aus der Entwöhnung oder Adaption.

Wenn Interesse an der Aufnahme in die BWG oder das BEW besteht, können Sie uns gerne jederzeit eine E-Mail oder ein Fax schicken, oder uns im Büro anrufen. Sollte dort niemand erreichbar sein, hinterlassen Sie uns gerne eine Nachricht und wir melden uns schnellstmöglich zurück.

Damit wir uns individuell mit Ihnen beschäftigen können, wäre es super, wenn ein Sucht- und Lebensverlauf vorliegt. Doch auch das ist kein Muss! Gerne helfen wir bei der Erstellung.

Als nächstes laden wir zu einem Kennenlerngespräch bei uns ein, um das weitere Vorgehen besprechen zu können.

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