FAQs


Ich weiß nicht, ob BWG oder BEW für mich das Richtige ist. Wer kann mir helfen?
Wenn Sie über einen festen Wohnsitz im HTK verfügen und dort betreut werden wollen, wäre das BEW für Sie das Richtige. Suchen Sie nach einem Platz zum Wohnen oder wollen Ihren Lebensmittelpunkt nach Bad Homburg verlegen, würde die BWG in Frage kommen. Rufen Sie uns einfach an, damit wir Ihnen genaue Auskunft zu Ihrer individuellen Situation geben können!

Ich habe nicht nur eine Abhängigkeitserkrankung, sondern auch eine psychische Doppeldiagnose – kann ich trotzdem aufgenommen werden?
Eine Doppeldiagnose ist auf keinen Fall ein Ausschlusskriterium. Je nach Diagnose muss natürlich eine zusätzliche professionelle psychotherapeutische Behandlung gesichert sein. Wir unterstützen Sie aber auch gerne bei der Suche nach einem geeigneten Psychotherapeuten. Bei Psychosen sollte allerdings bereits eine psychotherapeutische Behandlung vor der Aufnahme geschehen und eine medikamentöse Einstellung vorhanden sein.

Ich bin substituiert. Kann ich trotzdem bei euch aufgenommen werden?
Im Falle einer Substitution ist die Aufnahme in die BWG nicht möglich. Wir nehmen Sie jedoch gerne im BEW auf! Hier haben wir auch eine langjährige gute Kooperation mit einer Substitutionspraxis direkt in Bad Homburg.

Ich habe auch eine körperliche Behinderung. Kann ich trotzdem in die BWG?Leider sind sowohl unsere Liegenschaft, als auch unsere Büroräume nicht barrierefrei. Daher muss erst Mal individuell geprüft werden, ob Ihre körperliche Behinderung das Wohnen bei uns in der BWG nicht möglich macht. Aber keine Sorge: Im Verein haben wir auch barrierefreie Einrichtungen, an die wir Sie in diesem Fall vermitteln könnten.

Ich lebe in einer Partnerschaft und wir wollen beide betreut werden. Ist das bei euch möglich?
Paare können bei uns betreut werden, allerdings wird jede*r Partner*in einzeln von unterschiedlichen Bezugsbetreuer*innen betreut, da jede Person eigene Bedarfe hat. In der BWG können Paare nicht in ein gemeinsames Zimmer einziehen. Im BEW ist es kein Problem, wenn Sie zusammenwohnen, die Termine finden aber im Einzel statt.

Ich möchte mit meinem Kind in die BWG einziehen, geht das?
Leider ist es uns nicht möglich, Kinder in der BWG aufzunehmen. Wenn Sie ein Kind haben, das nicht bei Ihnen wohnt und Sie besuchen will, ist das kein Problem! Sollten Sie nach einer Einrichtung suchen, in welcher Sie mit Ihrem Kind zusammenwohnen können, verweisen wir Sie gerne an andere Einrichtungen unseres Vereins, die diesbezüglich spezialisiert sind.

Darf ich in der BWG konsumieren?
Unsere BWG lebt komplett abstinent! Der Substanzgebrauch innerhalb und außerhalb der BWG ist unter keinen Umständen gestattet. Um das zu gewährleisten, führen wir regelmäßig unangekündigte Urinkontrollen durch. Das Rauchen ist gestattet, jedoch nicht in den Räumlichkeiten der BWG.

Wer übernimmt die Kosten?
Für die Betreuung übernimmt die Kosten in der Regel der LWV – Landeswohlfahrtsverband Hessen. In ganz seltenen Fällen ist eine Zuzahlung notwendig, diese wird an Ihrem Gehalt festgemacht. Welcher Träger für Sie Zuständig ist und ob eine Zuzahlung notwendig ist, können wir gerne in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen besprechen.

Die Mietkosten der BWG müssen von Ihnen übernommen werden. Sollten Sie derzeit arbeitslos sein, übernimmt das Jobcenter die Miete bei uns.

Ich habe noch mehr Fragen. An wen wende ich mich?
Sie können uns gerne jederzeit unter der Nummer 06172 6008-14 anrufen. Sollten wir mal nicht rangehen, hinterlassen Sie uns eine Nachricht und wir rufen Sie schnellstmöglich zurück.

Falls Sie nicht anrufen wollen, können Sie uns auch gerne eine E-Mail schreiben: zjshtk-bw@jj-ev.de. Sollten Sie Interesse an einer Aufnahme haben, können wir auch gerne in einem persönlichen Gespräch alle offenen Fragen klären.

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